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GAV-VRM unterzeichnet: Startschuss für das Vorruhestandsmodell

1 Min. Lesezeit

Fahrplan: Operativer Start ab 2027

suissetec, Unia und Syna haben den Gesamtarbeitsvertrag Vorruhestandsmodell (GAV-VRM) unterzeichnet. Das Reglement tritt per 1. Januar 2027 in Kraft — damit beginnt die neue Ära des geordneten Vorruhestands in der Gebäudetechnikbranche.

Mit der Unterzeichnung des Gesamtarbeitsvertrags Vorruhestandsmodell (GAV-VRM) durch suissetec, Unia und Syna ist der entscheidende Schritt getan. Der Vertrag schafft die rechtliche Grundlage für das Vorruhestandsmodell der Gebäudetechnikbranche.

Was der GAV-VRM regelt

Das Reglement tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Damit beginnt eine neue Ära des geordneten Vorruhestands: Mitarbeitende der Branche erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeitstätigkeit vor dem ordentlichen Rentenalter schrittweise zu reduzieren und dabei finanziell abgesichert zu bleiben.

Was das für Betriebe bedeutet

Arbeitgebende der Gebäudetechnikbranche werden ab 2027 beitragspflichtig. Die Beiträge finanzieren die Überbrückungsrenten, die ab 2028 ausbezahlt werden. Die administrativen Abläufe werden über die Stiftung abgewickelt.

Nächste Schritte

Die Sozialpartner setzen damit ein gemeinsames Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und einen würdevollen Übergang in den Ruhestand. Weitere Informationen für Betriebe und Mitarbeitende folgen laufend im Bereich Aktuelles.

VRM Geschäftsstelle

Redaktion VRM

Die Geschäftsstelle der Stiftung VRM Gebäudetechnik informiert über das Vorruhestandsmodell der Gebäudetechnikbranche und vollzieht den GAV-VRM im Auftrag der Trägerverbände suissetec, Unia und Syna.