Anspruch VRM-Rente & Voraussetzungen
Alter, 15/7-Regel, Unterbrüche, Pensumsreduktion und persönliche Berechtigung.
Der frühestmögliche Leistungsbeginn ist der erste des Monats 5 Jahre vor dem Referenzalter — in der Regel ab 60 Jahren. Zusätzlich gilt: Die vollständige Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn bei der Stiftung eingereicht sein.